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Antragstellung und Beratung

Die individuell bemessenen Leistungen im Rahmen eines Persönliches Budget werden auf Antrag gewährt. Das Antrags- und Bewilligungsverfahrens ist in der "Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 - 4 SGB IX" (Budgetverordnung) geregelt und läuft folgendermaßen ab:

  • Antragstellung bei einem Leistungsträger (meist dem Sozialhilfeträger) oder bei einer sog. "Gemeinsamen Servicestelle"
  • Bedarfserhebung und -feststellung durch den Leistungsträger
  • Budgetkonferenz mit dem Antragsteller (Budgetnehmer), seiner Vertrauensperson und Vertretern der Leistungsträger
  • Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem Budgetnehmer und dem Leistungsträger
  • Monatliche Auszahlung des Budgets an den Budgetnehmer
  • Regelmäßige Überprüfung des Bedarfs und des Budgets (meist im Abstand von zwei Jahren)

Wir raten leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung bei der Antragstellung und dem weiteren Verlauf des Budgetverfahrens in jedem Fall eine (möglichst unabhängige) Beratung in Anspruch zu nehmen.

Mitglieder von Gemeinsam Leben-Gemeinsam Lernen, Nürnberger Land e.V. werden vom Vorstand von Gemeinsam Leben-Gemeinsam Lernen e.V. im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit individuell beraten und zur Budgetkonferenz begleitet.

Zudem empfehlen wir in der Region Erlangen/Nürnberg ausdrücklich die Beratungsstelle des Zentrums für Selbstbestimmtes Leben Behinderter ZSL e.V. in Erlangen ZSL e.V. Das ZSL e.V. berät aus der Perspektive von Betroffenen im Sinne des "peer-counseling".

Ebenfalls von Menschen mit Behinderung organisiert und betrieben wird die telefonische Budgetberatung der bundesweiten Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) e.V.: Beratungshotline ISL e.V.: Tel.: 01805 474712

Eine bundesweite Suchfunktion für Beratungsstellen in unterschiedlicher Trägerschaft und Verantwortung ist verfügbar auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):


  • Servicestellen und Beratungsstellen (ohne Gewähr)