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Erfahrungsberichte

Praxisbeispiel 1: Frank L.

Frank L. (Name geändert) ist 44 Jahre alt. Aufgrund eines frühkindlichen Hirnschadens hat er eine amtlich anerkannte Behinderung (GdB 80 %). Frank L. hat u.a. eine Lebenshilfe-Schule für Menschen mit Behinderung besucht.

Herr L. unterwegs mit seiner Freizeitassistentin Nach der Schulzeit lebte er 25 Jahre lang in einer sozialtherapeutischen Lebensgemeinschaft in Baden-Württemberg. Es gab dort gute Zeiten für Frank L., so z.B. das gemeinsame Kochen und die Gemeinschaft an sich. Allerdings unterlagen die Bewohner/innen auch deutlichen Einschränkungen. Das Fernsehschauen war verboten und vieles war reglementiert.

Aufgrund von Konflikten hat Frank L. im November 2007 die Lebensgemeinschaft verlassen und ist im Zwei-Familienhaus seiner Schwester in die obere Wohnung eingezogen (im Kreis Nürnberger Land).

Frank L. arbeitet nun in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Lauf-Schönberg. Er wird morgens mit dem Werkstattbus abgeholt und am Nachmittag zurückgebracht.

Nach dem langjährigen Aufenthalt in der Lebensgemeinschaft und aufgrund seiner Behinderung benötigt er Unterstützung bei der Haushaltsführung und bei der Freizeitgestaltung. Mutter und Schwester können diese Unterstützung nicht im benötigten Umfang leisten. In dieser Situation war das Persönliches Budget eine sehr gute Lösung!

Bei der ersten Budgetkonferenz in den Räumen des Landratsamtes Lauf nahmen zwei Vertreter/innen des Sozialhilfeträgers, Frank L., seine Schwester und ein Verteter der Beratungsstelle des
(Zentrum für selbstbestimmtes Leben Behinderter) Erlangen teil. Bei der Antragstellung war Herr L. und seine Familie vom Verein Gemeinsam Leben-Gemeinsam Lernen e.V. unterstützt worden. Bei dieser ersten Budgetkonferenz wurden Frank L. wöchentlich genehmigt:

  • 5 Stunden hauswirtschaftliche Fachkraft zur Unterstützung im Haushalt (à 15 €)
  • 8 Stunden Laienhelfer v.a. zur Freizeitbegleitung (à 8 € zzgl. 13,9 % Sozialversicherungsanteil über Minijob-Zentrale abzuführen)

Nach einem halben Jahr fand eine weitere Budgetkonferenz statt, um die Situation zu überprüfen und gegebenenfalls eine Anpassung der Budgetleistungen vorzunehmen. Nachdem sich gezeigt hatte, dass Herr L. bei der Haushaltsführung pädagogische Anleitung benötigt, die mit der Hauswirtschaftskraft nicht möglich war, wurden die wöchentlichen Budgetleistungen wie folgt verändert:

  • 10 Fachkraftstunden mit dem Ziel, eine größere Selbstständigkeit bei der Haushaltsführung und der Freizeitgestaltung zu erreichen (à 35 €)
  • 4 Stunden Laienhelfer für die Freizeitbegleitung (à 8 € zzgl. Sozialversicherung)

Aufgaben der heil-, bzw. sozialpädagogischen Fachkräfte sind vor allem:

  • Unterstützung bei der Struktur von Tages- und Wochenablauf
  • Koordinieren, anstoßen und organisieren von Freizeitaktivitäten
  • Unterstützung beim Aufbau und der Pflege von Kontakten
  • Vermitteln bei „Reizthemen“ und Konflikten mit der Familie (z.B. Fernsehkonsum, Haushaltsführung, Schlafenszeiten …)

2008 wurde Frank L. zudem auf Antrag für zwei Wochen eine Urlaubsbegleitung für 80.- €/Tag bewilligt. 2009 wurde dies abgelehnt mit der Begründung, dass die Freizeitbegleitung im Budget enthalten sei.

Herr L. ist froh und insgesamt zufrieden mit der Situation. „Ich möchte nicht zurück in die Einrichtung.“

Diese Zufriedenheit mit dem Persönlichen Budget äußern fast alle Budgetnehmer/innen und stellen fest, dass sich ihre Lebenssituation zum Besseren verändert hat.

Nach 18 Monaten wird eine erneute Budgetkonferenz stattfinden, in der geprüft werden soll, inwieweit Herr L. selbstständiger und weniger abhängig von Unterstützung geworden ist.