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Persönliches Budget – maßgeschneiderte Assistenz und Unterstützung!

Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderung … ihre volle Einbeziehung … und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause … haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;
Artikel 19 UN-BRK: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Selbst bestimmen können, wer welche Hilfen wann, wo und wie erbringt: Dieser Wunsch stand für Menschen mit Behinderung im Vordergrund, als sie für die Idee des Persönlichen Budgets gekämpft haben.

Bereits seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget als Alternative zur sogenannten Sachleistung, z.B. dem Wohnen im Wohnheim oder der Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Manches, was sich behinderte Menschen und ihre Eltern als Alternative zum Weg durch die Sondereinrichtungen wünschen, lässt sich mit einem Persönlichen Budget individueller gestalten und verwirklichen: Wohnmöglichkeiten, Freizeitgestaltung oder Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Was aber ist ein Persönliches Budget, welche Erfahrungen wurden damit gemacht und wie und wo kann es beantragt werden?