Persönliches Budget – Neue Chance auf Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung!
Selbst bestimmen können, wer welche Hilfen wann, wo und wie erbringt: Dieser Wunsch stand für Menschen mit Behinderung im Vordergrund, als sie für die Idee des Persönlichen Budgets gekämpft haben.
Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget als Alternative zur sogenannten Sachleistung, z.B. dem Wohnen im Wohnheim. Manches, was sich behinderte Menschen und ihre Eltern als Alternative zum Weg durch die Sondereinrichtungen wünschen, lässt sich mit einem Persönlichen Budget individueller gestalten und verwirklichen: Wohnmöglichkeiten, Freizeitgestaltung oder Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Was aber ist ein Persönliches Budget, welche Leistungen können damit bezahlt werden und wie und wo kann es beantragt werden?
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