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Unterschied Sachleistung Persönliches Budget

Beim bislang vorherrschenden Sachleistungssystem besteht eine Dreiecksbeziehung zwischen Leistungsberechtigten, Leistungsträgern und Leistungserbringern. Eine Sachleistung – z.B. Wohnen in einem Wohnheim – wird von einem Leistungsträger (meist dem Sozialhilfeträger) pauschal bewilligt. Die Bezahlung erfolgt vom Leistungsträger direkt an den Leistungser­bringer (in diesem Fall der Einrichtungsträger). Der leistungsberechtigte Mensch mit Behinderung ist von diesem Vorgang nicht berührt und weiß oft gar nicht, was die von ihm in Anspruch genommene Leistung kostet. Zudem hat er nur begrenzten Einfluss auf die Art und Qualität der Leistungserbringung.

Die Beziehungen beim Sachleistungssystem
Abbildung: Die Beziehungen beim Sachleistungssystem

Durch Persönliche Budgets verändern sich die Beziehungen und das Dreiecksverhältnis wird aufgebrochen. Leistungsberechtigte Menschen mit Behinderung beantragen ein Persönliches Budget bei einem Leistungsträger und bekommen einen individuell festgesetzten Betrag (meist monatlich) ausbezahlt. Menschen, die ein Persönliches Budget beziehen, werden auch als Budgetnehmer bezeichnet. Mit ihrem Persönlichen Budget kaufen Budgetnehmer die benötigten Leistungen bei einem Leistungserbringer ihrer Wahl und bezahlen ihn selbst!

Veränderung beim Persönlichen Budget
Abbildung: Veränderung beim Persönlichen Budget

"Wer zahlt, schafft an!" Menschen mit Behinderung können als Budgetnehmer erstmals selbst darüber entscheiden, wer welche Leistung wann und wie für sie erbringt. Nie zuvor hatten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf diese Weise als Kunden Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung der Behindertenhilfe.