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Schule

"Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;" Außerdem gewährleisten die Vertragsstaaten, dass "in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden."
Art. 24, Abs. 2 UN-Behindertenrechtskonvention

Max ist 12 Jahre alt, hat das Asperger Syndrom und besucht die sechste Klasse eines Gymnasiums. Seine schulische Laufbahn begann damit, dass sich seine Mutter geweigert hat, ihn an einer Sonderschule anzumelden. Seit der ersten Klasse besucht Max zusammen mit einer Schulbegleitung die Regelgrundschule. Als diese erste Hürde überwunden war, wurde es immer leichter, akzeptiert und unterstützt zu werden. Denn sowohl die Mitschüler und deren Eltern als auch die betreuenden Lehrer erkannten, wie bereichernd Inklusion sein kann. Max wechselte nach der vierten Klasse auf ein Gymnasium, das bereits seit einigen Jahren inklusiv arbeitet. Max hat Freunde und den Spaß an Fremdsprachen gefunden. Er ist in der Klasse akzeptiert und angenommen. Sein Ziel ist es, später auch ohne Schulbegleiter hier weiter zu lernen.

Wir fordern eine Schule an der Verschieden sein nicht der Notfall, sondern der Normalfall ist, damit Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen und von einander profitieren können.

Auch das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) sieht mittlerweile gemeinsamen Unterricht vor, vgl. dazu Art. 30 BayEUG: „Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die allgemeine Schule besuchen, werden unter Beachtung ihres Förderbedarfs unterrichtet.“

Einiges ist hinsichtlich Inklusion in der Schule schon geschaffen worden, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Erst wenn alle Schulen jedes Kind aufnehmen und angemessen fördern können, ist Inklusion erreicht. Dazu bedarf es vielerorts vor allem personeller, materieller und struktureller Verbesserungen. Auch in den Köpfen der Lehrer und Eltern müssen Veränderungen stattfinden.

Wir unterstützen diesen Veränderungsprozess aktiv. Deshalb informieren wir durch Vorträge und Diskussionen über die verschiedenen Möglichkeiten. Gerne beraten wir Sie z.B. zu den Themen Einschulung, Nachteilsausgleich und Schulbegleiter. Außerdem geben wir Ihnen Hilfestellungen an die Hand, die auch den betreffenden Lehrern helfen können.

Was wir uns von einer Schule wünschen:

Die Beratungsstelle Inklusion am Staatlichen Schulamt berät Eltern bezüglich der inklusiven Beschulung im Nürnberger Land. Die Beratung ist unabhängig, kostenlos und vertraulich.
Hier können Sie Kontakt mit der Beratungsstelle Inklusion aufnehmen:

Per Mail: beratung.inklusion@schulamt-nl.de oder
Telefonisch: 09128/99080-27